Argumentarium, warum wir die Bargeld-Initiative brauchen, um die Münzen und Noten zu erhalten
Die Bargeld-Initiative ergänzt Art. 99 (BV) so, dass der Bund verpflichtet wird, Münzen und Banknoten jederzeit in ausreichender Menge bereitzustellen und dass ein Ersatz des Schweizerfrankens nur mit Zustimmung von Volk und Ständen möglich ist.
Kurzargumentarium:
Münzen und Banknoten -Erhalt wird klarer Verfassungsauftrag.
→ Das Volk verpflichtet die Politik, verbindliche Regeln zu schaffen, die den Zugang zu Münzen und Banknoten dauerhaft sichern – unabhängig von Trends, Interessen oder technologischem Druck.
Schutz vor schleichender Abschaffung.
→ Filialschliessungen, weniger Bancomaten und höhere Gebühren dürfen Münzen und Banknoten nicht verdrängen. Der Staat muss gegensteuern, wenn die Versorgung gefährdet ist – nicht nur die machtlose Schweizerische Nationalbank (SNB).
Münzen und Banknoten bleibt krisensicheres Zahlungsmittel.
→ Bei Stromausfällen, Cyberangriffen oder Systemstörungen funktionieren Münzen und Banknoten zuverlässig – Karten und Apps nicht. Der Bund trägt die Verantwortung für eine genügend grosse physische Geldmenge.
Zahlungsmittel für alle bleibt garantiert.
→ Menschen ohne Smartphone, ohne Konto oder mit eingeschränktem Zugang zu digitalen Systemen behalten ein sicheres, akzeptiertes Zahlungsmittel – auch hier hat die SNB keine Durchsetzungsmacht.
Anonyme Zahlungen bleiben real möglich.
→ Münzen und Banknoten müssen nicht nur existieren, sondern verfügbar sein. Nur so bleibt Datenschutz im Zahlungsverkehr gewährleistet.
Kein Währungswechsel ohne Volk und Stände.
→ Ob ein Beitritt zu einer neuen Währung oder eine Umstellung des «Schweizer Franken» auf einen «E-Franken» erfolgt – beides braucht zwingend ein Doppelmehr. Kein Wechsel ohne breite demokratische Zustimmung.


